- Das Angeln ist nur mit gültigem Angelschein erlaubt.
- Das Anfüttern ist nicht gestattet.
- Blinkern und Angeln mit lebendigen Köderfischen ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen und ordnungsgemäß getötet werden.
- Der Einsatz von Setzkeschern ist nicht gestattet.
- Gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Die Fische dürfen grundsätzlich nur in der Kühlbox der Fischzucht Röll aufbewahrt werden.
- Fische dürfen nicht am Teich, sondern ausschließlich am Schlachtbecken ausgenommen werden.
- Der Schlachtplatz ist immer sauber zu verlassen (ansonsten wird die gesamte Startgebühr einbehalten)!
- Der Angler verpflichtet sich, einem Mitarbeiter des Angelparks seine Identität und die gefangenen Fische bei Aufforderung vorzuzeigen.
- Das Betreten der Teichanlage geschieht auf eigene Gefahr.
- Für Schäden, die der Angler sich selbst, der Anlage oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar. Eltern haften für ihre
Kinder.
- Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kann der Erlaubnisscheininhaber ohne Entschädigung von der Angelteichanlage verwiesen werden.
- Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt und wird sofort zur Anzeige gebracht. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € erhoben und der Täter erhält absolutes
Hausverbot.
- Grundsätzlich ist das Bayerische Fischereigesetz einzuhalten.